Es bestehen folgende Arten der Mitgliedschaft:
Einzelmitglieder
Sie sind stimm- und wahlberechtigt sowie wählbar und beitragspflichtig Kollektivmitglieder
Vereine und weitere juristische Personen
Sie sind stimm- und wahlberechtigt sowie beitragspflichtig, aber nicht wählbar
Ehrenmitglieder
Sie sind Einzelmitglieder, die sich um die Kirchenmusik besonders verdient gemacht haben. Sie sind stimm- und wahlberechtigt sowie wählbar aber von der Beitragspflicht entbunden
Gönner
Sie fördern und unterstützen den Verein durch besondere Zuwendungen. Sie sind nicht Mitglieder des Vereins und haben keine Vereinsrechte und -pflichten