Mitgliedschaft / Gönner

Es bestehen folgende Arten der Mitgliedschaft:

Einzelmitglieder

Sie sind stimm- und wahlberechtigt sowie wählbar und beitragspflichtig Kollektivmitglieder

Vereine und weitere juristische Personen

Sie sind stimm- und wahlberechtigt sowie beitragspflichtig, aber nicht wählbar

Ehrenmitglieder

Sie sind Einzelmitglieder, die sich um die Kirchenmusik besonders verdient gemacht haben. Sie sind stimm- und wahlberechtigt sowie wählbar aber von der Beitragspflicht entbunden

Gönner

Sie fördern und unterstützen den Verein durch besondere Zuwendungen. Sie sind nicht Mitglieder des Vereins und haben keine Vereinsrechte und -pflichten